Im Oktober 2019 hatte der Hauptausschuss des Weilheimer Stadtrates auf Basis eines Antrages der Bürger für Weilheim das Auflegen eines „Förderprogramms Radverkehr“ beschlossen, das die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern und Lasten- und Kinderanhängern für Fahrräder fördern solle.Die Stadtverwaltung bzw. die Stabstelle Mobilität und Verkehr wurde mit der Ausarbeitung entsprechender Förderrichtlinien beauftragt.
Mit dem jetzt zum 04. Mai 2020 in Kraft tretenden „Förderprogramm Radverkehr“ zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lasten- und Kinderanhängern für Fahrräder möchte die Stadt Weilheim einen konkreten Anreiz zur Unterstützung einer nachhaltigen Mobilität und Transportmöglichkeit in Weilheim schaffen. Es soll einen Beitrag zur Reduzierung von Autofahrten in der Stadt Weilheim leisten, eine Senkung der lokalen Kohlenstoffdioxid-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes bewirken und den Radverkehrsanteil am gesamten Verkehrsaufkommen steigern.
Die Stadt Weilheim hat sich durch ihre Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. (AGFK) seit Ende 2019 dem Engagement für mehr Radverkehr, mehr Lebensqualität und Umweltschutz verpflichtet, was auch eine systematische Förderung des örtlichen Radverkehrs beinhaltet.
Das neue „Förderprogramm Radverkehr“ der Stadt Weilheim fördert konkret die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern (mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung) mit einmalig 500 Euro und von Lasten- und Kinderanhängern für Fahrräder mit einmalig 100 Euro.
Welche Transportmittel genau betrifft die Förderung?
Gefördert wird die Anschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 Stundenkilometern) sowie zulassungs- und versicherungspflichtigen Lastenpedelecs bis 45 Stundenkilometern, die mindestens eine Lastenzuladung von 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen und Ladegewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können. Zusätzlich wird die Anschaffung von Fahrrad-Lastenanhängern mit mindestens 40 Kilogramm Zuladung und Fahrrad-Kinderanhängern gefördert.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Weilheim, Gewerbliche Betriebe mit Sitz oder Niederlassung in Weilheim, in Weilheim freiberuflich tätige Personen, gemeinnützig anerkannte Vereine in Weilheim, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis in Weilheim und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Hauptwohnsitz oder Grundstück in Weilheim. Je Antragsteller ist allerdings nur ein Transportmittel förderfähig.
Wie kommt man nun in den Genuss der Förderung?
Die Förderung ist unter Verwendung der von der Stadt Weilheim zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu beantragen. Die Antragsformulare für Privatpersonen und sowie für Gewerbe, Vereine und Wohnungseigentümergemeinschaften finden Sie in PDF-Format im Anhang zum Download. Das Antragsformular ist ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen einzureichen bei:
Stadt Weilheim i.OB
Stabstelle Mobilität und Verkehr
Herrn Stefan Frenzl
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
Der Förderantrag wird nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet. Förderfähig sind nur Transportmittel, die innerhalb der letzten 30 Tage vor Antragstellung auf Förderung erworben wurden. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag vollständig im Rathaus eingegangen ist. Bei der Stabstelle Mobilität und Verkehr, Herrn Stefan Frenzl (Telefon: 0881 682-712, E-Mail: stefan.frenzl@weilheim.de) kann vorab angefragt werden, ob das Transportmittel grundsätzlich förderfähig ist und auch eine postalische Versendung der Unterlagen angefordert werden.
Um den nachhaltigen „buy local“-Gedanken zu fördern, empfiehlt die Stadt Weilheim den Erwerb eines Transportmittels in den heimischen Fahrradfachgeschäften. Im Vergleich zu einer Bestellung bei großen Internetkonzernen können die lokalen Fahrradfachgeschäfte den Kunden individuell beraten, Probefahrten anbieten und den Werkstattservice vor Ort durchführen.
Die Stadt Weilheim weist noch darauf hin, dass es sich beim „Förderprogramm Radverkehr“ zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lasten- und Kinderanhängern für Fahrräder um eine freiwillige Leistung der Stadt Weilheim handelt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen bestehe nicht. Die Zuwendungsgewährung erfolgt im Rahmen haushaltsrechtlich zur Verfügung stehender Mittel und ist im ersten Programmjahr 2020 auf 15.000 Euro begrenzt.