Weilheimer Herbstflohmarkt < 02.11.2019
Der Platzbezug ist frühestens ab 04.00 Uhr möglich. Zugelassen sind alle Hobbyverkäufer aus der Stadt Weilheim, Gemeinden des Landkreises Weilheim – Schongau und Interessenten außerhalb des Landkreises gegen Entrichtung eines Platzentgeltes ab 1,50 €uro/ m. für einen Doppeltisch 2,00 €uro/m.
Standgebühr für „WM“ und „SOG“ Autokennzeichen:
1,50 €uro/ m., für einen Doppeltisch 2,00 €uro/m.
Auswärtige Kennzeichen: 10.- €uro bei Anfahrt und einer Standgröße bis 3 m.
Ausgeschlossen sind alle gewerblichen Flohmarkthändler !
Aufbau der Stände am Vorabend nicht möglich! Nachts werden alle Platzbelegungsgegenstände ausnahmslos entfernt!
Platzzuweisung erfolgt nur durch das Personal des Veranstalters!
Für Kinder, die ihre „Raritäten“ selbst verkaufen wollen, reserviert der Veranstalter kostenfrei eine eigene Fläche im vorderen Teil des Festplatzes. Weiter stehen den Besuchern speziell ausgeschilderte Parkplätze zur Verfügung. Dies gilt auch für die Anfahrt mit Fahrrädern, für die unmittelbar südlich der Stadthalle ein großer Abstellplatz ausgewiesen ist. Die Flohmarkthändler werden gebeten, Ihren Verkaufsplatz nach der Veranstaltung sauber zu verlassen und Verpackungen, sowie nicht verkaufte Gegenstände, wieder mitzunehmen! Wird Müll und Unrat von Standbetreibern hinterlassen, erhöhen sich zwangsläufig die Standgebühren zum nächsten Flohmarkt. Bitte achten Sie als Verkäufer auch auf die Sauberkeit Ihres Standnachbarn.
Für das leibliche Wohl sorgt die Gastwirtsfamilie Drexl der Stadthallen- und Hochlandhallenbewirtungs GmbH mit einem Verkaufsstand vor der Stadthalle.