Vom Landkreis Weilheim-Schongau wird in diesem Jahr ein Kulturpreis vergeben, der mit € 3.000 dotiert ist.
Ausgezeichnet werden besondere Leistungen oder Verdienste innerhalb des Landkreises Weilheim-Schongau auf den Gebieten der Heimat- und Brauchtumspflege, der bildenden und darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur oder der Wissenschaft.
Vorschläge bitten wir bis spätestens 31. Juli 2020 schriftlich beim
Landratsamt Weilheim-Schongau, Vorzimmer der Landrätin, Pütrichstraße 8,
82362 Weilheim i. OB einzureichen.
Vorschlagsberechtigt ist Jedermann.
Es können vorgeschlagen werden Leistungen und Verdienste von natürlichen und juristischen Personen, Personengruppen, Institutionen oder Arbeitsgemeinschaften.