Die Lockerungsmaßnahmen des Freistaats Bayern ab nächster Woche bedingen ein rücksichtsvolles Verhalten in Geschäften und in der Öffentlichkeit. Auch Gewerbetreibende sind über die Regelungen zur Kontaktminimierung und Zugangsbeschränkung hinaus gefordert:
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass bei Geschäften, die jetzt lange nicht geöffnet waren die vorhandenen Trinkwasserinstallationen gründlich durchgespült werden sollen. Wenn lange Zeit kein Wasser aus den Zapfstellen entnommen wurde besteht die Gefahr, dass sich im Stagnationswasser Krankheitserreger vermehren. Insbesondere in Warmwasserleitungen können Legionellen auftreten, wenn die Leitung lange nicht genutzt wird. Der Gefährdung kann man vorbeugen, wenn die Leitungen für ca. 3 Minuten durchspült, wenn die Wasserversorgung wieder in Betrieb genommen wird.
Corona Update:#
m Landkreis Weilheim-Schongau ist mit Stand 17. April 2020 14:00 Uhr eine weitere Person am Coronavirus erkrankt. Die Gesamtzahl der Fälle beläuft sich damit auf 320 positiv getestete Personen.
Das Gesundheitsamt im Landkreis Weilheim-Schongau gibt bekannt, dass mit Stand heute 232 Patienten im Landkreis genesen sind.