PRESSEMITTEILUNG 23. März 2020 Nr. 64/2020
Weitere positiven Fälle im Landkreis Weilheim Schongau
Zahlen steigen weiter an
Im Landkreis Weilheim-Schongau sind Stand 23. März 2020 14:00 Uhr weitere 8 Personen am Coronavirus erkrankt. Die Gesamtzahl der Fälle beläuft sich damit auf 92 positiv getes-tete Personen.
Der Grundsatz muss sein: Alle Kontakte, die nicht zwingend notwendig sind, sind zu vermeiden!
Zum Verlassen der eigenen Wohnung müssen triftige Gründe vorliegen, z.B. Fahrt zur Ar-beitsstätte, Arztbesuch oder Versorgung mit Lebensmittel.
Sport und Bewegung an der frischen Luft ist allein oder mit Angehörigen des eigenen Haus-standes ohne sonstige Gruppenbildung erlaubt.
Im Übrigen wird auf die Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit v. 20.3.2020 zur Ausgangsbeschränkung verwiesen.
Folgende Einzelfälle werden wie folgt beurteilt:
– Umzüge sollen, wenn möglich, verschoben werden; wenn ein Verschieben nicht möglich ist, so können Familienangehörige, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen (unter den strengen Vorgaben des Infektionsschutzes), den Umzug durch-führen. Private Umzugshelfer dürfen nicht beteiligt werden. Umzugsunternehmen dürfen arbeiten.
– Sport und Bewegung soll am Heimatort oder in unmittelbarer Umgebung stattfinden. Fahrten zum Spazierengehen „an den Tegernsee“, etc. (dort wo sich eventuell wie-der viele Menschen treffen) sollen unterbleiben.
– Das Arbeiten im Wald von Privatpersonen ist untersagt; Begründung: Arbeiten im Wald (z.B. mit Motorsäge) ist gefährlich; bei einem möglichen Unfall wäre der Ret-tungsdienst unnötig zusätzlich belastet. Zudem müsste im Einzelfall geprüft werden, ob hier ein zwingender Grund zum Verlassen der Wohnung vorliegt. Ausnahmsweise darf auch von Privatpersonen im Wald gearbeitet werden, wenn dies zur Bekämp-
fung des Borkenkäfers notwendig ist. (Hinweis: Land-und Forstwirte dürfen im Wald arbeiten; dies stellt Berufsausübung dar.
– Heilberufe wie Heilpraktiker, Ergotherapie, Fußpflege, etc. dürfen nur dann ihre Tä-tigkeit weiter ausüben, wenn dies medizinisch unbedingt erforderlich ist. Hier ist ein strenger Maßstab anzuwenden.
– Baumärkte bleiben geschlossen; Handwerker mit Handwerksausweis, sowie Gewer-betreibende mit Gewerbeanmeldung können einkaufen, soweit dies für deren Ver-sorgung notwendig ist. Auslieferung ist möglich.
– Papiersammlungen durch Vereine sind bis auf weiteres nicht gestattet.
Weitere Informationen zum Corona-Virus finden Sie unter www.weilheim-schongau.de
Hans Rehbehn
Pressesprecher